Im Ministerium
Wer ist die Ministerin?
Wer ist die Ministerin?
Wer ist die Ministerin?
- Ilse Aigner wurde am 7. Dezember 1964 in Feldkirchen-Westerham in Bayern geboren.
- Sie ist gelernte Elektrotechnikerin und hat als Spezialistin für Hubschrauberelektronik gearbeitet.
- Schon früh interessierte sich Ilse Aigner für Politik. Mit 19 war sie bereits Mitglied der Jungen Union.
- 1985 trat sie in die CSU ein, wo sie schnell Karriere machte: im Parteivorstand, als Schriftführerin und als Bezirksvorsitzende.
- Ab 1990 war sie im Gemeinderat und Kreistag, ab 1994 im Bayerischen Landtag.
- Seit 1998 ist sie Mitglied des Deutschen Bundestags, wo sie zuerst für Bildung und Forschung zuständig war.
- Seit dem 31. Oktober 2008 ist sie Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
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Wie wird man Ministerin oder Minister?
Wie wird man Ministerin oder Minister?
Wie wird man Ministerin oder Minister?
- Grundsätzlich kann jeder Ministerin oder Minister werden. Ein paar Voraussetzungen musst du allerdings schon erfüllen.
- Zunächst musst du erwachsen, also mindestens 18 Jahre alt sein. Außerdem musst du deutscher Staatsbürger sein.
- Und du solltest Interesse an Politik haben, vor allem daran, sie aktiv zu gestalten. Das Wichtigste dabei ist, dass du gemeinsam mit anderen Menschen Dinge verbessern willst. Deshalb schließen sich Menschen einer politischen Partei an und die allermeisten Ministerinnen und Minister sind Mitglied einer Partei.
- Da du erst Erfahrungen in der Politik sammeln und dich mit vielen Themen gut auskennen musst, solltest du am besten so früh wie möglich anfangen. In der Schule viel fragen und gut aufpassen, Zeitung lesen und Nachrichten schauen sind schon mal ein guter Anfang.

- Als Ministerin oder Minister musst du wissen, was deine Ziele sind. Du möchtest ja möglichst vielen Menschen helfen und dich für ihre Belange einsetzen.
- Aber allein kannst du deine Ideen nicht umsetzen. Du musst andere dafür begeistern und sie davon überzeugen. Hör den Menschen immer aufmerksam zu, damit du verstehst, was sie wollen.
- Schließlich gibt es noch eine letzte Hürde: Du musst von der Bundeskanzlerin oder dem Bundeskanzler erst einmal für den Posten vorgeschlagen und vom Bundespräsidenten oder der Bundespräsidentin ernannt werden.


finden, die deinen Gesetzentwurf dem Bundestag zur weiteren Beratung vorlegt.
sie an den Bundesrat weiterleitet. Der Bundesrat äußert sich zu dem Entwurf und gibt ihn zur weiteren Beratung in den Bundestag.
dem Gesetz zu, gilt das Gesetz als verabschiedet und geht an den Bundesrat. 
Wenn auch der Bundespräsident den Gesetzestext unterschrieben hat und das Gesetz im sogenannten Amtsblatt veröffentlicht worden ist, tritt das neue Gesetz in Kraft.