Im Ministerium

Wer ist die Ministerin?

Wer ist die Ministerin?

Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner

Wer ist die Ministerin?

  • Ilse Aigner wurde am 7. Dezember 1964 in Feldkirchen-Westerham in Bayern geboren.
  • Sie ist gelernte Elektrotechnikerin und hat als Spezialistin für Hubschrauberelektronik gearbeitet.
  • Schon früh interessierte sich Ilse Aigner für Politik. Mit 19 war sie bereits Mitglied der Jungen Union.
  • 1985 trat sie in die CSU ein, wo sie schnell Karriere machte: im Parteivorstand, als Schriftführerin und als Bezirksvorsitzende.
  • Ab 1990 war sie im Gemeinderat und Kreistag, ab 1994 im Bayerischen Landtag.
  • Seit 1998 ist sie Mitglied des Deutschen Bundestags, wo sie zuerst für Bildung und Forschung zuständig war.
  • Seit dem 31. Oktober 2008 ist sie Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

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Wie werden Gesetze gemacht?

Hammer mit Sockel vor einem Bücherregal

Wie werden unsere Gesetze gemacht?

Unsere Verfassung, das Grundgesetz, schreibt ein genaues Verfahren für die Gesetzgebung vor. Das kann manchmal ziemlich lange dauern und ist auch ein bisschen kompliziert.

Als normaler Bürger kannst du selbst kein neues Gesetz vorschlagen. Du müsstest einen Bundestagsabgeordneten oder eine Bundestagsabgeordnete finden, die deinen Gesetzentwurf dem Bundestag zur weiteren Beratung vorlegt.

Hält die Regierung ein neues Gesetz für notwendig, fertigt sie einen Gesetzentwurf an, den sie an den Bundesrat weiterleitet. Der Bundesrat äußert sich zu dem Entwurf und gibt ihn zur weiteren Beratung in den Bundestag. 

Der Bundestag berät in drei sogenannten Lesungen über den Gesetzentwurf. Stimmt die Mehrheit der anwesenden Bundestagsabgeordneten dem Gesetz zu, gilt das Gesetz  als verabschiedet und geht an den Bundesrat.

Wenn der Bundesrat ein Gesetz ablehnt, gibt es eine erneute Beratung im Vermittlungsausschuss. Dort sitzen Mitglieder des Bundestags und des Bundesrats, die versuchen eine Lösung zu finden.

Wenn ein Gesetz beschlossen wurde, unterzeichnen es Bundeskanzler oder Bundeskanzlerin oder die zuständigen Minister. Wenn auch der Bundespräsident den Gesetzestext unterschrieben hat und das Gesetz im sogenannten Amtsblatt veröffentlicht worden ist, tritt das neue Gesetz in Kraft. 

Kann ich das Ministerium besuchen?

Luzy


Da hätt ich Lust drauf!

Gebäude an einer Straßenecke bestehend aus einem Neubau anschließendem Altbau. 

Kann ich das Ministerium besuchen?

Das BMELV bietet Gruppen von zehn bis 50 Personen die Möglichkeit, die Dienstsitze in Berlin und Bonn zu besuchen.

Von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) zwischen 9 und 15 Uhr kannst du an Vorträgen über die Arbeit des Bundesministeriums und über politische Themen teilnehmen (Dauer: ca. 90 Minuten) und anschließend mit den Referentinnen und Referenten darüber diskutieren.

Eine Besuchergruppe anmelden können dein Lehrer oder deine Eltern über das Online-Anmeldeformular, per E-Mail, Brief oder Fax.

Sechs bis acht Wochen vor deinem geplanten Besuch solltest du dem Besucherdienst Bescheid geben, mit wem und warum du das BMELV besuchen möchtest und welche Themen des Ministeriums dich besonders interessieren.

Wenn du noch Fragen zum Besuch des BMELV hast, wende dich an deine Eltern oder deine Lehrer. Sie können bei den Mitarbeitern des Besucherdienstes anrufen oder ihnen eine E-Mail schicken: Telefon 030 / 185 29 - 31 83, E-Mail: L3@bmelv.bund.de.

Hier findest du das BMELV in Berlin: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Französische Str. 1, 10117 Berlin.

Und in Bonn: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Rochusstraße 1, 53123 Bonn.

Was macht das Ministerium?

Wozu ist das Ministerium eigentlich da?

Wie wird man Ministerin oder Minister?

Wie wird man Ministerin oder Minister?

Wie wird man Ministerin oder Minister?

  • Grundsätzlich kann jeder Ministerin oder Minister werden. Ein paar Voraussetzungen musst du allerdings schon erfüllen.
  • Zunächst musst du erwachsen, also mindestens 18 Jahre alt sein. Außerdem musst du deutscher Staatsbürger sein.
  • Und du solltest Interesse an Politik haben, vor allem daran, sie aktiv zu gestalten. Das Wichtigste dabei ist, dass du gemeinsam mit anderen Menschen Dinge verbessern willst. Deshalb schließen sich Menschen einer politischen Partei an und die allermeisten Ministerinnen und Minister sind Mitglied einer Partei.
  • Da du erst Erfahrungen in der Politik sammeln und dich mit vielen Themen gut auskennen musst, solltest du am besten so früh wie möglich anfangen. In der Schule viel fragen und gut aufpassen, Zeitung lesen und Nachrichten schauen sind schon mal ein guter Anfang.
  • Als Ministerin oder Minister musst du wissen, was deine Ziele sind. Du möchtest ja möglichst vielen Menschen helfen und dich für ihre Belange einsetzen.
  • Aber allein kannst du deine Ideen nicht umsetzen. Du musst andere dafür begeistern und sie davon überzeugen. Hör den Menschen immer aufmerksam zu, damit du verstehst, was sie wollen.
  • Schließlich gibt es noch eine letzte Hürde: Du musst von der Bundeskanzlerin oder dem Bundeskanzler erst einmal für den Posten vorgeschlagen und vom Bundespräsidenten oder der Bundespräsidentin ernannt werden.